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- Die zugelassenen thermischen Kenndaten der Bau- und Dämmstoffe für die Berechnung der U-Werte sind den Datenblättern für das »Vorarlberger Energiesparhaus« des Energieinstitut Vorarlberg zu entnehmen. Werden (z.B. Lambda- ) Werte in die Berechnung eingesetzt, die besser sind, als die Werte in diesen Datenblättern, ist ein entsprechendes Prüfzeugnis einer staatlich anerkannten Prüfinstitution (A, D oder CH) beizubringen.
- Für die Berechnung des spezifischen Heizenergiebedarfes werden die lokalen Klimadaten (Standortgemeinde) verwendet. Typenhäuser werden anhand des österr. Durchschnittsklimas geprüft und zertifiziert, die Energiekennzahl bei Ortsklima wird ausgewiesen.
- Der durch die Energiebilanz errechnete spezifische Heizenergiebedarf (qH) muss kleiner oder gleich 30 kWh/m2a sein.
- Als Berechnungssoftware verwendet werden dürfen: VESH des Energieinstitutes Vorarlberg, GEQ (Energieausweis-GEQ der Fa. Zehentmayer Software, www.zet.at) und das Passivhaus-Projektierungspaket PHPP des Passivhausinstituts Darmstadt (www.passiv.de). Im Zweifelsfall gilt das Ergebnis nach GEQ.
- Das Gebäude ist nach Fertigstellung der Luftdichte-Ebene mittels blower-door-Test zu prüfen. Das Prüfzeugnis muss einen Luftwechsel n50 von kleiner oder gleich 1 pro Stunde ausweisen.
- Auf wärmebrückenfreie Konstruktion ist in der Planung zu achten, Im Zweifelsfalle ist eine Überprüfung auf Wärmebrücken mittels Thermographie durchzuführen.
- Eine planungskonforme Ausführung ist nachzuweisen (Belegung durch Rechnungen für Dämmstoff mit Angabe der Produktbezeichnung und Menge, Solaranlage, automatische Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung, Zusatzheizung sowie durch Fotos von allen 4 Ansichten).
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